Infos zur Betriebskostenabrechnung

Hier finden Sie Erklärungen zur aktuellen Betriebskostenabrechnung.

 

 

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  • Wann wird die Abrechnung fällig?
    Wenn die Betriebskostenabrechnung, wie bei der GIWOG üblich, im Juni gelegt wird, wird die Abrechnung am zweitfolgenden Zinstermin (August) fällig.
  • Wem wird eine BK Abrechnung vorgelegt?
    Jedem Mieter:in/Eigentümer:in, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit (August) in der Wohnung wohnt.
  • Bedeutet das, dass ich eine Nachzahlung zu leisten habe, auch wenn ich im Abrechnungsjahr nicht Mieter:in/Eigentümer:in in dieser Wohnung war?
    Ja, wenn Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit (August) der Jahresabrechnung Mieter:in/Eigentümer:in sind.
  • Was sind eigentlich Betriebskosten?
    Betriebskosten sind Kosten, die beim Betrieb des Wohnobjektes anfallen. Es handelt sich dabei zum Beispiel um: Kosten für die Hausreinigung, Müllabfuhr, Strom für Allgemeinflächen (Stiegenhaus …), Grundsteuer etc.
    Die Betriebskosten sind gesetzlich geregelt. Sie werden von Drittanbietern an uns verrechnet und nach Größe der Wohnungen im Wege der Betriebskostenabrechnung weiterverrechnet.
  • Habe ich ein Guthaben oder eine Nachzahlung?
    Dies entnehmen Sie aus der Jahresabrechnung, Seite 2 unter „Ihr Guthaben“ oder „Ihre Nachzahlung“. Hier sehen Sie auch, wie sich der Saldo aus Ihrer Abrechnung auf die nächsten Mietzahlungen auswirkt.

 

Ein Bild, das Tisch enthält. Automatisch generierte Beschreibung

 

Bei dieser Tabelle wird der Betrag mit „minus“ angeführt, da das Guthaben die monatliche Mietenzahlung verringert.

 

Ein Bild, das Tisch enthält. Automatisch generierte Beschreibung

 

  • Warum wird meine Miete teurer?
    Bei gemeinnützigen Bauvereinigungen ist die Miete im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geregelt. Generelles Prinzip ist die sogenannte „Kostendeckung“. Das bedeutet, dass jene Aufwendungen, die für die Errichtung und Bewirtschaftung des Objektes anfallen im Wege der Miete eingehoben werden. Diese einzelnen Kostenkomponenten können sich verändern, wodurch sich auch der Betrag Ihrer Miete verändert.
    Zum Beispiel steigt die Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens in regelmäßigen Abständen oder erhöht sich der Erhaltungs -und Verbesserungsbeitrag mit dem Alter der Baulichkeit. Auch bei Kostensenkungen sind wir verpflichtet diese an Sie weiterzugeben.
  • Was mache ich mit meinem Dauerauftrag?
    Wenn Sie einen Dauerauftrag über Ihre Bank bzw. Onlinebanking eingerichtet haben, so ist der Betrag zum fälligen Zinstermin anzupassen, um Unannehmlichkeiten für Sie durch Mehr/Minderzahlungen zu vermeiden. Den genauen Betrag entnehmen Sie Ihrer neuen Mietenvorschreibung.
  • Wie wird der Saldo verrechnet?
    Sofern Sie mit Abbuchungsauftrag bezahlen, brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern. Der veränderte Betrag wird wie in der Aufstellung oben bzw. in Ihrer Jahresabrechnung auf Seite zwei berücksichtigt.
    Wenn Sie eine andere Zahlungsmethode gewählt haben, haben Sie die angepassten Zahlscheine automatisch mit Ihrer Jahresabrechnung erhalten.
  • Ist bei einer Nachzahlung eine Ratenzahlung möglich?
    Ja, wenn Sie Mieter:in einer GIWOG Wohnung sind, ist eine Verteilung der Nachzahlung auf fünf Monatsraten, beginnend mit August möglich bzw. wird diese bei größeren Nachzahlungen automatisch berücksichtigt und ist im Zahlungsplan auf der Abrechnung ersichtlich. Die Ratenzahlung kann auch bei kleineren Nachzahlungen auf Anfrage vereinbart werden.

Haben Sie noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an unsere Betriebskostenhotline 050 888 4000 für Mietwohnungen bzw. 4001 für Eigentum.